Das Bürgerbegehren

Unklarer Inhalt des Bürgerbegehrens

Über den Inhalt des Bürgerbegehrens besteht nach Lage der Dinge selbst bei den Initiatoren Unklarheit.

Das von SPD und Grünen mitgetragene Bürgerbegehren richtet sich ausdrücklich nur dagegen, dass die Stadt in der Stadtmitte eine zweigeschossige Brücke bauen lässt und dort die Stadtbibliothek unterbringt. Dies ist auf den Punkt gebracht der Inhalt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung unter Punkt 6 vom 10.11.2009.

Gegen die zweigeschossig überbaute Brücke selbst, die nach dem nicht angegriffenen, ebenfalls am 10.11.2009 beschlossenen Bebauungsplan gebaut werden darf, richtet sich das Bürgerbegehren erklärtermaßen nicht.

Mediathek spätabends vom Flussufer aus gesehen
Mediathek spätabends vom Flussufer aus gesehen

Dies bedeutet: Selbst im Erfolgsfall des Bürgerbegehrens wäre nach dem nicht mehr angreifbaren Bebauungsplan „Neue Mitte“ vom 10.11.2009 die Errichtung einer zweigeschossig überbauten Brücke durch jemanden anderes als die Stadt zulässig.

Auch eine ähnliche Bauweise ist nach dem Bebauungsplan zulässig. Um Geld zu sparen, müsste nicht einmal aus teurem Glas gebaut werden.

1. Preis des von der FDP-veranstalteten Gestaltungswettbewerbs
1. Preis des von der FDP veranstalteten Gestaltungswettbewerbs

Noch einmal im Klartext: Die Bürgerinitiative will erklärtermaßen nur den Bau der Brücke durch die Stadt und ihre Nutzung als Stadtbibliothek verhindern. Gegen den Bau einer zweigeschossigen Brücke durch jemand anderen als die Stadt und ihre Nutzung z. B. als Läden oder Büros wendet sich das Bürgerbegehren bewusst nicht. Aber genau dagegen richtet sich – in verwirrender Weise – der größte Teil der Gründe für das Bürgerbegehren.

Die Begründung des Bürgerbegehrens und die Gegenargumente

Bürgerinitiative: Mediathek reduziert Grünbereiche im Kurpark

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Baupläne beweisen das Gegenteil. Sehen Sie selbst.

Bebauungsplan Kurpark

Bürgerinitiative: Mediathek berührt Belange des Denkmalschutzes

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Landesamt für Denkmalpflege bezeichnet im Schreiben vom 16. Juni 2009 Mediathek als „reizvolle und belebende Ergänzung“

Bürgerinitiative: Mediathek beeinträchtigt Klima- und Entgiftungsfunktion der Nidda

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – das Institut für Meteorologie der Universität Hannover bescheinigt im Gutachen vom Juni 2009 Unbedenklichkeit

Bürgerinitiative: Finanzierung der Mediathek ist unklar

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Beschlussvorschlag enthält unter Ziff. 11 eine genaue Darstellung der Finanzierung

Bürgerinitiative: Es hat bei Mediathek keine echte demokratische Bürgerbeteiligung gegeben

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Alle Bürger wurden seit 2005 / 2006 über den Bad Vilbeler Anzeiger und die anderen örtlichen Zeitungen informiert. Humanistische Stiftung hat bereits 2006 alle Fraktionen des Parlaments schriftlich zur Mitwirkung eingeladen.

Zudem fanden jährlich Bürgerversammlungen statt, in denen über die „Neue Mitte“ gesprochen wurde. Intensivere Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt wäre in Wahlkampfzeiten unzulässig, da Gefahr der Wahlanfechtung.

Bürgerinitiative: Auch wegen des von ihr verhinderten Baus des Hochregallagers in Dortelweil, der noch nicht verhinderten Bebauung der Amiwiese und wegen der fehlenden Beteiligung der Naturschutzgesellschaft an der Niddarenaturierung in Bad Vilbel – Gronau ist gegen Mediathek vorzugehen.

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – es handelt sich um absolut sachfremde Argumente, da Hochregallager, Amiwiese und Niddarenaturierung in Gronau mit der „Neuen Mitte“ nichts zu tun haben.

Bürgerinitiative: Humanistische Stiftung und Gerty-Strohm-Stiftung erpressen durch finanzielle Unterstützungszusagen die Stadt

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Stadt bleibt in Willensbildung frei. Finanzielle Unterstützungszusagen vergrößern vielmehr den Entscheidungsspielraum der Stadt. Sie machen sie von finanziellen Einschränkungen bei der Entscheidungsfindung ein ganzes Stück unabhängiger.

Bürgerinitiative: Mediathek ist hässliches Monsterbauwerk

Gegner der Bürgerinitiative: Geschmacksfrage. Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Andere finden sie wunderschön (filigranes und transparentes Meisterbauwerk)

Mediathek bei Nacht mit Stadtplatz im Vordergrund
Mediathek bei Nacht mit Stadtplatz im Vordergrund

Bürgerinitiative: Zerstörung der Niddalandschaft

Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – laut Untere und Obere Naturschutzbehörde, Untere und Obere Wasserbehörde und Gewässerökologe Dipl. Ing. Gottfried Lehr Verbesserung der Niddalandschaft um ein Vielfaches

Die Konsequenzen des Bürgerbegehrens

Im Erfolgsfalle des Bürgerbegehrens

  • keine innenstädtische Niddarenaturierung durch Gerty-Strohm-Stiftung, da ohne Mediathek rechtfertigender Grund hierfür entfallen ist.
  • Aufhebung des Bebauungsplans „Neue Mitte“ schon deshalb, damit die Stadt nicht gezwungen ist, auf eigene Kosten die Nidda in der Innenstadt zu renaturieren (?)
  • Suche nach Investor für den nach dem geltenden Bebauungsplan „Neue Mitte“ zulässigen Bau einer zweigeschossigen Brücke über die Nidda. Derzeit geltender Bebauungsplan „Neue Mitte“ städtebaulich nur sinnhaltig, wenn eine zweigeschossige Brücke tatsächlich gebaut wird. Anderenfalls Aufhebung des Bebauungsplans „Neue Mitte“, neue Investorensuche, neue Pläne und neuer Bebauungsplan.
  • keine finanzielle Unterstützung der Stadt durch Humanistische Stiftung. Die Stiftung würde das städtische Bibliothekswesen mit bis zu € 2 Mio. nur fördern, weil durch den Bau der Mediathek gleichzeitig ihre Einnahmen langfristig gefestigt werden. Sie verfolgt von Haus aus andere Ziele.
  • Einnahmeausfälle für Stadt und Humanistische Stiftung, da Liegenschaften der „Neuen Mitte“ weitgehend entmietet und damit ertraglos sind. Neuvermietung der derzeitigen Flächen der „Neuen Mitte“? Dann wäre „Neue Mitte“ zunächst gestorben
  • Zinsausfälle für Stadt bis neuer Käufer für die Städtischen Liegenschaften der „Neuen Mitte“ gefunden ist
  • Geringere Verkaufserlöse der Stadt, da mit Zustimmung aller Fraktionsvorsitzenden die Humanistische Stiftung in der „Neue Mitte“ zwischen dem städtischen Grundbesitz liegende Grundstücke von Privat gekauft hat. Dies schränkt Verwertbarkeit der städtischen Grundstücke ein.
  • Auszug aus Liegenschaftskataster - Grundbesitz der Stadt rot schraffiert
    Auszug aus Liegenschaftskataster – Grundbesitz der Stadt rot schraffiert - auch vollständig als PDF verfügbar

  • Verlorene Planungskosten der Stadt in Höhe von fast € 300.000.-
  • Erneute Kosten für neuen Bebauungsplan „Neue Mitte Nr. 2“
  • Ohne neue Mediathek kein Abbruch des abgängigen Hallenbads möglich, da dort Mediathek derzeit untergebracht ist.
  • Irgendeine andere Brücke bei Bebauung von Neuer Mitte in jedem Fall erforderlich, da Baustellenverkehr durch Frankfurter Straße unmöglich
  • Anmietung der „Neuen Mitte“ durch geeignete Filialisten bei Neuplanung unsicher
  • Ursprüngliche Zeitachse: Baubeginn April / Mai 2010 – Eröffnung „Neue Mitte“ 4. Quartal 2011.
  • Neue Zeitachse völlig unklar – in jedem Falle Verschiebung um mehrere Jahre. Solange keine Belebung der Innenstadt, sondern weiterer Niedergang des Einzelhandels.
  • Solange „Neue Mitte“ in der Schwebe – Verwertung des Ströbel – Grundstücks erschwert, da Lage „Neue Mitte“ besser ist.
  • Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

    Das Bürgerbegehren ist in § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung geregelt. Ein Bürgerentscheid (= Abstimmung durch alle Wahlberechtigte einer Gemeinde) darf nur herbeigeführt werden, wenn gesetzlich zwingende Mindestanforderungen eingehalten sind. Alle Stadtverordneten haben einstimmig die Stadt beauftragt, wegen bestehender Zweifel Klärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Hessischen Städte und Gemeindebund herbeiführen zu lassen.

    Wesentlicher Kritikpunkt: Ist Behauptung der Initiatoren des Bürgerbegehrens richtig, dass im Erfolgsfalle des Bürgerbegehrens der Stadt keine Kosten entstehen?