Das Bürgerbegehren
Unklarer Inhalt des Bürgerbegehrens
Über den Inhalt des Bürgerbegehrens besteht nach Lage der Dinge selbst bei den Initiatoren Unklarheit.
Das von SPD und Grünen mitgetragene Bürgerbegehren richtet sich ausdrücklich nur dagegen, dass die Stadt in der Stadtmitte eine zweigeschossige Brücke bauen lässt und dort die Stadtbibliothek unterbringt. Dies ist auf den Punkt gebracht der Inhalt des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung unter Punkt 6 vom 10.11.2009.
Gegen die zweigeschossig überbaute Brücke selbst, die nach dem nicht angegriffenen, ebenfalls am 10.11.2009 beschlossenen Bebauungsplan gebaut werden darf, richtet sich das Bürgerbegehren erklärtermaßen nicht.
Mediathek spätabends vom Flussufer aus gesehen
Dies bedeutet: Selbst im Erfolgsfall des Bürgerbegehrens wäre nach dem nicht mehr angreifbaren Bebauungsplan „Neue Mitte“ vom 10.11.2009 die Errichtung einer zweigeschossig überbauten Brücke durch jemanden anderes als die Stadt zulässig.
Auch eine ähnliche Bauweise ist nach dem Bebauungsplan zulässig. Um Geld zu sparen, müsste nicht einmal aus teurem Glas gebaut werden.
1. Preis des von der FDP veranstalteten Gestaltungswettbewerbs
Noch einmal im Klartext: Die Bürgerinitiative will erklärtermaßen nur den Bau der Brücke durch die Stadt und ihre Nutzung als Stadtbibliothek verhindern. Gegen den Bau einer zweigeschossigen Brücke durch jemand anderen als die Stadt und ihre Nutzung z. B. als Läden oder Büros wendet sich das Bürgerbegehren bewusst nicht. Aber genau dagegen richtet sich – in verwirrender Weise – der größte Teil der Gründe für das Bürgerbegehren.
Die Begründung des Bürgerbegehrens und die Gegenargumente
Bürgerinitiative: Mediathek reduziert Grünbereiche im Kurpark
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Baupläne beweisen das Gegenteil. Sehen Sie selbst.
Bürgerinitiative: Mediathek berührt Belange des Denkmalschutzes
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Landesamt für Denkmalpflege bezeichnet im Schreiben vom 16. Juni 2009 Mediathek als „reizvolle und belebende Ergänzung“
Bürgerinitiative: Mediathek beeinträchtigt Klima- und Entgiftungsfunktion der Nidda
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – das Institut für Meteorologie der Universität Hannover bescheinigt im Gutachen vom Juni 2009 Unbedenklichkeit
Bürgerinitiative: Finanzierung der Mediathek ist unklar
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Beschlussvorschlag enthält unter Ziff. 11 eine genaue Darstellung der Finanzierung
Bürgerinitiative: Es hat bei Mediathek keine echte demokratische Bürgerbeteiligung gegeben
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Alle Bürger wurden seit 2005 / 2006 über den Bad Vilbeler Anzeiger und die anderen örtlichen Zeitungen informiert. Humanistische Stiftung hat bereits 2006 alle Fraktionen des Parlaments schriftlich zur Mitwirkung eingeladen.
Zudem fanden jährlich Bürgerversammlungen statt, in denen über die „Neue Mitte“ gesprochen wurde. Intensivere Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt wäre in Wahlkampfzeiten unzulässig, da Gefahr der Wahlanfechtung.
Bürgerinitiative: Auch wegen des von ihr verhinderten Baus des Hochregallagers in Dortelweil, der noch nicht verhinderten Bebauung der Amiwiese und wegen der fehlenden Beteiligung der Naturschutzgesellschaft an der Niddarenaturierung in Bad Vilbel – Gronau ist gegen Mediathek vorzugehen.
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – es handelt sich um absolut sachfremde Argumente, da Hochregallager, Amiwiese und Niddarenaturierung in Gronau mit der „Neuen Mitte“ nichts zu tun haben.
Bürgerinitiative: Humanistische Stiftung und Gerty-Strohm-Stiftung erpressen durch finanzielle Unterstützungszusagen die Stadt
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – Stadt bleibt in Willensbildung frei. Finanzielle Unterstützungszusagen vergrößern vielmehr den Entscheidungsspielraum der Stadt. Sie machen sie von finanziellen Einschränkungen bei der Entscheidungsfindung ein ganzes Stück unabhängiger.
Bürgerinitiative: Mediathek ist hässliches Monsterbauwerk
Gegner der Bürgerinitiative: Geschmacksfrage. Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Andere finden sie wunderschön (filigranes und transparentes Meisterbauwerk)
Bürgerinitiative: Zerstörung der Niddalandschaft
Gegner der Bürgerinitiative: Sachlich falsch – laut Untere und Obere Naturschutzbehörde, Untere und Obere Wasserbehörde und Gewässerökologe Dipl. Ing. Gottfried Lehr Verbesserung der Niddalandschaft um ein Vielfaches
Die Konsequenzen des Bürgerbegehrens
Im Erfolgsfalle des Bürgerbegehrens
Auszug aus Liegenschaftskataster – Grundbesitz der Stadt rot schraffiert - auch vollständig als PDF verfügbar
Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Das Bürgerbegehren ist in § 8 b der Hessischen Gemeindeordnung geregelt. Ein Bürgerentscheid (= Abstimmung durch alle Wahlberechtigte einer Gemeinde) darf nur herbeigeführt werden, wenn gesetzlich zwingende Mindestanforderungen eingehalten sind. Alle Stadtverordneten haben einstimmig die Stadt beauftragt, wegen bestehender Zweifel Klärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Hessischen Städte und Gemeindebund herbeiführen zu lassen.
Wesentlicher Kritikpunkt: Ist Behauptung der Initiatoren des Bürgerbegehrens richtig, dass im Erfolgsfalle des Bürgerbegehrens der Stadt keine Kosten entstehen?